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Die Schuldensanierung

Schuldensanierung - ohne fachliche Hilfe fast unmöglich!

Man schätzt, dass es in Deutschland über zwei Millionen überschuldete Haushalte gibt und etwa gleich viele, die am Rande der Überschuldung leben. Hauptursachen sind Arbeitslosigkeit, fehlgeschlagene Selbständigkeit oder ein Hauskauf bzw. Hausbau. Auch familiäre Ursachen wie Scheidung können zur Überschuldung führen.

Hauptübel ist die so genannte Schuldenfalle. Um finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen, gehen Schuldner immer neue Verpflichtungen ein, die Schuldenspirale nimmt ihren Lauf. Verliert der Schuldner den Überblick über seine finanzielle Situation, ist es oft schon zu spät.

Wie funktioniert eine Schuldensanierung? Wie ist der Ablauf?

Am Beginn einer erfolgreichen Schuldensanierung steht die Auflistung aller Gläubiger und die Höhe der Forderungen. Hat man alle Unterlagen zusammen, braucht man die Hilfe einer Schuldnerberatung oder eines Rechtsanwalts, um die Forderungen auf Rechtmäßigkeit zu prüfen. Zur Prüfung gehören die Hauptforderungen, die Nebenforderungen, die Zinsen, aber auch Kosten wie Inkassogebühren, Mahnkosten und dergleichen. Schon hier wird Fachmann feststellen, dass nicht alle Forderungen und Gebühren auch gerechtfertigt sind. Wer Rechtsrat oder Rechtshilfe von einem Anwalt benötigt und ein geringes Einkommen hat, kann beim zuständigen Amtsgericht am Wohnsitz einen so genannten Beratungshilfeschein beantragen. Über den Schein rechnet der Anwalt seine Gebühren für Rechtsberatung und andere Tätigkeiten dann direkt mit dem Gericht ab.

Man sollte auch Gläubiger aufzufordern, ihre Gesamt-Forderungen detailliert aufzulisten. Um dies nachprüfen zu können, ist es für alle Beteiligten wichtig, eine genaue Zusammenstellung zu bekommen. Für eine Überprüfung der Forderung auf ihre Rechtmäßigkeit, muss genau ermittelt werden, wie hoch Hauptforderung und - ganz wichtig - die Zinsforderung sind, welche zusätzlichen Kosten gefordert werden und ob der Schuldner bereits irgendwelche Zahlungen geleistet hat.

Ermittlung der Gläubiger und des Gesamtschuldenstandes.

Steht dann letztendlich der tatsächliche Gesamtschuldenstand fest, kann mit der Erstellung eines Schuldenregulierungsplans begonnen werden, der bereits die persönlichen und finanziellen Verhältnisse des Schuldners berücksichtigt. So stellt sich zum Beispiel die Frage: Kann der Schuldner eine jahrelange Ratenzahlung überhaupt durchhalten? Wie sieht seine beruflich Zukunft aus? Wie kann man den Schuldner davon überzeugen, dass er beim Schuldenabbau auch alle Vereinbarungen einhält? Beispielsweise mit Einmalzahlungen einem Gläubiger nach dem anderen einen bestimmten Betrag anzubieten, also einen Vergleich mit einem Restschuldverzicht zu suchen, oder lieber mit allen Gläubigern parallele Ratenzahlungen zu vereinbaren? Nach Auskunft der Verbraucherzentralen, ist die Einmalzahlung der erfolgreichste Weg.

Bei Schuldensanierungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, also Ratenzahlungen, ist genau zu beachten, welche Summen der Schuldner tatsächlich aufbringen kann. Unrealistische Beträge nützen keiner Seite. Hat man sich auf eine längere Laufzeit des Vergleichs geeinigt, ist es sinnvoller nur den jeweils pfändbaren Betrag des Einkommens abzutreten. So bleibt dem Schuldner wenigstens das Existenzminimum. Die aktuelle Pfändungstabelle und weitere Tipps gibt es auf verschiedenen Internet-Seiten.

Hat der Schuldner keine oder nicht mehr alle Unterlagen, besteht die Möglichkeit fehlende Gläubiger durch eine Anfrage bei der Schufa oder durch eine amtliche Auskunft vom zuständigen Vollstreckungsgericht zu ermitteln. Die
Schufa-Eigenauskunft kann man über das Internet beantragen und kostet zur Zeit 7,80 Euro.

Über das Vollstreckungsgericht kann man erfahren, wer in den letzten Jahren einen Vollstreckungsauftrag beantragt hat, das heißt einen Gerichtsvollzieher beauftragt zu haben oder eine Kontopfändung vorgenommen hat. In der Regel werden Vollstreckungsaufträge zehn Jahre lang aufbewahrt. Hat der Schuldner seinen Wohnort gewechselt, ist bei diesem Amtsgericht die Anfrage zu stellen.

Der letzte Schritt einer Schuldensanierung, wenn alle Einigungsversuche gescheitert sind, ist das
private Verbraucherinsolvenzverfahren. Die Insolvenzordnung (InsO) sieht für den Schuldner ein Verfahren vor, mit dem er nach einem gewissen Zeitraum schuldenfrei wird. Sechs Jahre lang wird das pfändbare Einkommen an die Gläubiger ausbezahlt. Während dieser Zeit muss er einige Pflichten wahrnehmen, z. B. jede angemessenen Arbeit annehmen oder im Falle der Arbeitslosigkeit sich um Arbeit bemühen. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, dann wird der Schuldner vom Rest seiner Schulden nach sechs Jahren erlöst. Seine Gläubiger können dann an ihn keine Forderungen mehr stellen, egal wie hoch die Restschuld auch ist.

Wer führt eine Schuldensanierung durch?

Wegen der ständig steigenden Nachfrage nach einer qualifizierter Beratung muss man in den Schuldnerberatungsstellen längere Wartezeiten in Kauf nehmen. Betroffene sollten sich nicht entmutigen lassen und auch einen späteren Termin wahrnehmen.

Was man aber auf gar keinen Fall tun sollte ist, dass man sich auf dubiose Schuldnerberater, die das Internet geradezu überschwemmen, einlässt. Immer wieder geben die Verbraucherzentralen Warnhinweise auf bestimmte Firmen heraus, die selbst den Ärmsten der Armen noch das Geld aus der Tasche ziehen wollen. Unseriöse Berater erkennt man schon daran, dass sie ohne Vorkasse nicht tätig werden - ihnen geht es nur um ihren eigenen Verdienst und nicht um die Belange des Hilfesuchenden. Deshalb immer nur einen spezialisierten Rechtsanwalt, eine offizielle Schuldnerberatung bei den Verbraucherzentralen oder auch bei karitativen Einrichtungen in Anspruch nehmen.


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